Projektzeitraum: April 2019 bis Dezember 2021
FHK unterstützt kontinuierlich die Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten im Kontext häuslicher Gewalt. Seit April setzt Frauenhauskoordinierung in diesem Zusammenhang das Projekt „Beschwerdemanagement zur Qualitätsentwicklung in Frauenhäusern: Instrument zur Professionalisierung und Partizipation“ um.
Projektziel
Die Sichtweisen von Nutzer_innen des Hilfesystems – Frauen und Kinder in Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen – wurden bislang kaum in die Weiterentwicklung von Angeboten einbezogen. In einem dreijährigen, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten FHK-Projekt sollen diese nun über formale Beschwerdeverfahren beteiligt werden.
Formale Beschwerdeverfahren gewährleisten, dass Beschwerden und Rückmeldungen der Bewohner_innen von Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen systematisch Gehör finden. Der Mehrwert von Beschwerden liegt darin, dass diese Hinweise auf Verbesserungspotentiale in Einrichtungen geben. Beschwerden können in festgelegten Verfahrensschritten bearbeitet und Lösungen gefunden werden. Das partizipative Vorgehen dient zudem dazu, die Position der Bewohner_innen (Frauen und Kinder) zu stärken. Gleichzeitig soll die Fachpraxis dazu angeregt werden, sich verstärkt mit Machtdifferenzen im Interaktionsverhältnis zwischen Mitarbeiter_innen und den Bewohner_innen auseinanderzusetzen.
Projektablauf
Die Konzepte für die geplanten Beschwerdeverfahren werden auf der Grundlage von wissenschaftlichen Bestandsaufnahmen entwickelt.
Die wissenschaftliche Bestandsaufnahme umfasst:
Im Gesundheitsbereich und in anderen Feldern der sozialen Arbeit, z.B. der Kinder- und Jugendhilfe, sind Beschwerdeverfahren bereits über eine gesetzliche Grundlage etabliert. Die Erfahrungen aus diesen Bereichen fließen ebenfalls in die Konzeptentwicklung ein.
Das Projekt unterstützt die Fachpraxis bei der Einführung von Beschwerdeverfahren und der Entwicklung einer beschwerdefreundlichen Kultur. Die Konzepte für interne und externe Beschwerdeverfahren werden daher in Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen an ausgewählten Modellstandorten erprobt.
Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.